Information zu Covid-19
Wichtige Information zum aktuellen Sommerbetrieb
Ab dem 05. März 2022 ist für die Benützung der Seilbahnen in den Skigebieten, der Hotellerie und der Gastronomie kein 3G-Nachweis mehr notwendig. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Es ist jedem freigestellt, im Skigebiet, in Hotellerie, in der Gastronomie und in sämtlichen sonstigen Bereichen dennoch eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte beachten Sie bei Einreise sowohl die österreichischen Bestimmungen als auch die Regelungen in Ihrem Heimatland!
Wir haben die vorliegenden Informationen sorgfältig recherchiert. Die Gasteiner Bergbahnen AG ist aber keine Behörde und kann keine rechtlich verbindlichen Auskünfte erteilen. Weitere Details zur Einreise, den aktuellen Ausnahmen etc.: In den umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums oder auf dieser Seite der EU.
Wir werden alle notwendigen Maßnahmen setzen, damit Sie "Berge voll schöner Augenblicke" auch im Sommer bei größtmöglicher Sicherheit erleben können. Bitte respektieren auch Sie unsere COVID-19 Regeln für ein sicheres Miteinander!
Hier finden Sie die geöffneten Anlagen und Infrastruktur der Sommerbahnen.
Genaue Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen aus ihrem Land nach Österreich finden sie hier.
Alle Informationen werden laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 18.10.2022.
Es gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Alle Informationen vorbehaltlich Änderungen.
Corona Sicherheitsmaßnahmen für den Sommerbetrieb in Gastein
Die Gondeln und Lifte werden bestmöglich durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen, Wetterschutzhaube öffnen, etc.).
Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Gondeln, Sessellifte,…) werden regelmäßig desinfiziert.


Desinfektionsmöglichkeiten sind in den Toilettenanlagen und im Kassenbereich gegeben.


Die Gäste werden mithilfe von Hinweisschildern und Lautsprecherdurchsagen vor Ort auf die jeweils gültigen Corona-Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.
Hotellerie & Beherbergung
Die Gastronomie hat für Sie geöffnet! Ab 05. März entfällt sowohl die 3G-Nachweispflicht als auch die FFP2-Maskenpflicht für alle.
Hütten & Gastronomie
Die Gastronomie hat für Sie geöffnet! Ab 05. März entfällt sowohl die 3G-Nachweispflicht als auch die FFP2-Maskenpflicht für alle.
Allgemeine Corona-Maßnahmen in Österreich:
Hinweis
Die Inhalte dieser Seite wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet. Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage.